Gegen die Verdrängung junger Menschen – Parks für alle

Kein pauschales Musikbox- und Musikinstrumentenverbot in Freiburger Parks

Für junge Menschen gibt es in Freiburg ohnehin schon viel zu wenig öffentliche Freiräume. Ob Augustinerplatz, Platz der Alten Synagoge oder in den Parks: man wird schnell als vermeintlich lärmende und störende Gruppe stigmatisiert.
Der Gemeinderat möchte nun am 16. Mai 2023 ein pauschales Verbot für das Spielen von Musikinstrumenten und das Betreiben von Musikboxen in fast allen Freiburger Parks einführen (vgl. § 7 Abs. 2 des Satzungsentwurfs). Das Verbot soll von 23.00 – 06.00 Uhr gelten und erfasst Stadtgarten, Colombipark, Seepark, Dietenbachpark, Grünanlage Moosweiher und den Park am Sandfang (Sandfangweg) (vgl. § 1 Abs. 1 lit. a des Satzungsentwurfs).

Auch wenn die Nachtruhe von Anwohner*innen und aller anderen Nutzer*innen wichtig ist und einen respektvollen Umgang untereinander fordert, halten wir diese Maßnahme für überzogen. Die Freiburger Parks sind nicht nur Erholungsort, sondern zentraler sozialer Treffpunkt für viele junge Menschen. Die Sommernächte im Seepark oder am Dietenbachsee sind allgemein beliebt. Für uns junge Freiburger*innen gehört dabei dazu, gemeinsam mit Freund*innen Musik zu machen, Musik zu hören und in die lauwarmen Sommernächte auszukosten. Dass es dabei auch zu Konflikten wegen Lärmbelastung kommt, bestreiten wir nicht. Die große Mehrheit junger Menschen achtet aber darauf, mit fortschreitendem Abend die eigene Lautstärke zu reduzieren.

Bereits jetzt können die Ordnungsbehörden gegen Ruhestörungen vorgehen. Nicht selten kam es dabei bereits auch schon zu unverhältnismäßigen Maßnahmen gegen Menschen, von denen keine Störungen ausgingen. Dennoch stellt der Satzungsentwurf nun alle Menschen, die zu späterer Uhrzeit die Freiburger Parks genießen wollen, unter Generalverdacht. Ein pauschales Verbot der Nutzung von Musikboxen und Musikinstrumenten in fast allen Parks verdrängt junge Menschen an Orte, die es in Freiburg schlichtweg nicht gibt. Das Verbot nimmt keine Rücksicht darauf, dass überhaupt nicht von jeder Stelle in den Parks Lärmbelästigungen ausgehen und sich viele Menschen ordnungsgemäß verhalten. Das Spielen von Musikinstrumenten und Musikboxen in moderater Lautstärke wird pauschal pönalisiert.

Zudem könnte sich mit einem solchen Verbot das laute Musikhören aus dem Park in andere Teile der Stadt wie reine Wohngebiete verschieben.

Das Verbot wird alle treffen und nicht nur diejenigen, auf die es abzielt. Diejenigen, welche sich bisher schon nicht an die Ruhezeiten halten, werden das auch in Zukunft nicht tun. Für das Verhalten eines lauteren, kleinen Teils der Menschen werden alle bestraft. Dadurch wird ein öffentlicher Freiraum eingeschränkt, der vor allem für junge Menschen ein kostenloser und wichtiger Treffpunkt ist, was angesichts der steigenden Preise und Bars und Clubs umso größere Bedeutung inne hat. Darüber hinaus sendet das Verbot ein Zeichen an junge Menschen: Sie stören, sind zu laut, und werden vorverurteilt. Wenn einige laut sind, wird allen ein wichtiger Freiraum weggenommen.

Nutzungskonflikte müssen durch angemessene Interessenausgleiche gelöst werden: Ein pauschales Verbot in fast allen Freiburger Parks ist dies nicht.

Deshalb fordern wir den Gemeinderat dazu auf, der Satzung in ihrer jetzigen Fassung nicht zuzustimmen.

Unterschreibt die Petition! https://www.change.org/p/gegen-die-verdrängung-junger-menschen-parks-für-alle?redirect=false

§ 7 Abs. 2 des Satzungsentwurfs:
“Der Betrieb von jeglichen Tonwiedergabegeräten (insbesondere Bluetooth- und Handyboxen sowie Musikboxen) und Musikinstrumenten in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr ist in den öffentlichen Park-, Spiel- und Sportanlagen verboten.”

§ 10 Abs. 1 Nr. 37 des Satzungsentwurfs:
“Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 Nr. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 2 in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr Tonwiedergabegeräte (insbesondere Bluetooth- und Handyboxen sowie Musikboxen) oder Musikinstrumente betreibt.”

Satzung: https://ris.freiburg.de/meeting.php?id=2023-GR-251

Beschlussvorlage: https://ris.freiburg.de/meeting.php?id=2023-GR-251

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